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Sucht + zusätzliche psychiatrische Diagnose = Doppeldiagnose
Komorbidität oder Doppeldiagnose wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als das gleichzeitige Auftreten von psychoaktiven substanzbedingten Störungen (z.B. Kokainabhängigkeit) und weiteren psychiatrischen Störungen (z.B. Depression) definiert (WHO, 1995).
Zum Beispiel: Ein Mann ist abhängig von Heroin und Kokain; zusätzlich leidet er unter Angststörungen und Depressionen.
Eine Doppeldiagnose ist nicht einfach zu diagnostizieren und braucht eine professionelle, psychiatrische Abklärung. Es ist nicht immer einfach, die Symptome der Sucht und der psychischen Störung klar auseinanderzuhalten. Denn die Abhängigkeit von einer Substanz oder auch der Entzug einer Substanz kann zu psychischen Symptomen führen. Damit eine Doppeldiagnose diagnostiziert werden kann, müssen die Sucht und die zusätzliche psychische Störung unabhängig voneinander bestehen.
Bedingung: Psychische Störung besteht unabhängig von der Sucht
Menschen mit Doppeldiagnose benötigen eine kombinierte Behandlung, welche sowohl die Sucht als auch die psychische Störung berücksichtigt. Besonders sinnvoll sind sogenannte integrative Behandlungen, welche die Psychotherapie und Suchttherapie gleichzeitig kombinieren.
Doppeldiagnosebehandlung = Suchttherapie + Psychotherapie
Zum Beispiel: Ein Mann geht in eine Spezialklinik für Doppeldiagnose. Dort hat es Fachpersonen, die sich sowohl mit Sucht als auch mit psychischen Störungen auskennen. Die Behandlung wird so mit dem Mann geplant und durchgeführt, dass sich seine Sucht und seine Depression verbessern kann.
Im Vordergrund der Suchttherapie steht die medikamentöse Entgiftungsbehandlung für eine (teil)abstinente Lebensführung. Neben der körperlichen Behandlung gehört auch psychosoziale Beratung und milieutherapuetische Unterstützung dazu. Ziel ist es, die eigenen Fähigkeiten im Umgang mit der Sucht zu stärken und die angestrebte (Teil)Abstinenz aufrecht zu erhalten.
Die Psychotherapie hat psychische Gesundheit zum Ziel und fokussiert auf Fähigkeiten und Ressourcen. Dazu werden in Therapiesitzungen individuelle Lösungen erarbeitet, die das psychische Funktionieren verbessern.
Die Klinik Selhofen in Burgdorf ist spezialisiert für die Behandlung von Menschen mit Doppeldiagnose. Das spezifisch auf Doppeldiagnosepatient/innen ausgerichtete Programm D+ beinhaltet folgende Elemente:
An der Behandlung beteiligt sind Ärzt/innen, Pflegefachpersonal, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Turnlehrer/innen, Arbeits- und Kunsttherapeut/innen. Alle Fachpersonen verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich Psychiatrie/Sucht und über spezifische Zusatzausbildungen. Zusammen bilden sie ein kompetentes, engmaschiges interdisziplinäres Behandlungsteam.
Während eines stationären Aufenthalts in der Klinik Selhofen kann am Programm D+ teilgenommen werden. Die Aufnahme in das Programm D+ erfolgt nach einem Indikationsgespräch mit der leitenden Ärztin.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Behandlung, welche sich nach den Rahmenbedingungen der Klinik Selhofen und den individuell festgelegten Therapiezielen richtet, sowie abgeschlossener (Teil-)Entzug. Für die Teilnahme am Programm D+ muss ein Veränderungswunsch und die Bereitschaft für eine intensive Auseinandersetzung mit sich selber vorhanden sein. Falls Personen in Substitutionsprogrammen, im Straf- und Massnahmenvollzug sowie mit FU aufgenommen werden, werden die Behandlungsbedingungen im Vorfeld geklärt.
Ausschlusskriterien sind:
Die Behandlungsdauer im stationären Rahmen beträgt mindestens 4 Wochen und wird individuell festgelegt. Danach besteht die Möglichkeit die Behandlung ambulant weiterzuführen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Klinik Selhofen für einen stationären Aufenthalt gelten auch für Doppeldiagnosebehandlungen. Soweit möglich, wird sichergestellt, dass keine unerlaubten Substanzen im Haus sind. In diesem Zusammenhang werden regelmässig Urin- und Atemluftkontrollen sowie stichprobeartig Zimmerkontrollen durchgeführt. Ebenso gelten der gegenseitige Respekt und der absolute Verzicht auf Gewalt oder Gewaltandrohungen. Aus diesen Bedingungen leiten sich zwei Grundregeln ab: