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Programm D+

Weitere Informationen Doppeldiagnose

Was ist Doppeldiagnose?

Sucht + zusätzliche psychiatrische Diagnose = Doppeldiagnose

Komorbidität oder Doppeldiagnose wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als das gleichzeitige Auftreten von psychoaktiven substanzbedingten Störungen (z.B. Kokainabhängigkeit) und weiteren psychiatrischen Störungen (z.B. Depression) definiert (WHO, 1995).

Zum Beispiel: Ein Mann ist abhängig von Heroin und Kokain; zusätzlich leidet er unter Angststörungen und Depressionen.

Wie wird eine Doppeldiagnose gestellt?

Eine Doppeldiagnose ist nicht einfach zu diagnostizieren und braucht eine professionelle, psychiatrische Abklärung. Es ist nicht immer einfach, die Symptome der Sucht und der psychischen Störung klar auseinanderzuhalten. Denn die Abhängigkeit von einer Substanz oder auch der Entzug einer Substanz kann zu psychischen Symptomen führen. Damit eine Doppeldiagnose diagnostiziert werden kann, müssen die Sucht und die zusätzliche psychische Störung unabhängig voneinander bestehen. 

Bedingung: Psychische Störung besteht unabhängig von der Sucht

 

Was hilft bei Doppeldiagnose?

Menschen mit Doppeldiagnose benötigen eine kombinierte Behandlung, welche sowohl die Sucht als auch die psychische Störung berücksichtigt. Besonders sinnvoll sind sogenannte integrative Behandlungen, welche die Psychotherapie und Suchttherapie gleichzeitig kombinieren.

Doppeldiagnosebehandlung = Suchttherapie + Psychotherapie

Zum Beispiel: Ein Mann geht in eine Spezialklinik für Doppeldiagnose. Dort hat es Fachpersonen, die sich sowohl mit Sucht als auch mit psychischen Störungen auskennen. Die Behandlung wird so mit dem Mann geplant und durchgeführt, dass sich seine Sucht und seine Depression verbessern kann.

Was wird in der Suchttherapie gemacht?

Im Vordergrund der Suchttherapie steht die medikamentöse Entgiftungsbehandlung für eine (teil)abstinente Lebensführung. Neben der körperlichen Behandlung gehört auch psychosoziale Beratung und milieutherapuetische Unterstützung dazu. Ziel ist es, die eigenen Fähigkeiten im Umgang mit der Sucht zu stärken und die angestrebte (Teil)Abstinenz aufrecht zu erhalten.

  • Erarbeitung und Klärung der Behandlungsziele (gemeinsam mit Patient/in)
  • Umgang mit Risikosituationen (z.B. Suchtdruck)
  • Bearbeitung von Krisen- und Rückfallsituationen
  • Unterstützung bei Entscheidungen
  • Beratung und Information zur Bewältigung alltagsnaher Aufgaben
  • Unterstützung in der Planung und Gestaltung der Freizeit
  • Vorbereitung und Nachbearbeitung von selbstständigen Ausgängen
  • Einbezug des persönlichen Lebensumfeldes (Paar- und Familiengespräche)
  • Vorbereitung und Koordination von Anschlussbehandlungen/-programmen

Was wird in der Psychotherapie gemacht?

Die Psychotherapie hat psychische Gesundheit zum Ziel und fokussiert auf Fähigkeiten und Ressourcen. Dazu werden in Therapiesitzungen individuelle Lösungen erarbeitet, die das psychische Funktionieren verbessern.

  • Psychiatrische Abklärung
  • Erarbeitung und Klärung der Behandlungsziele (gemeinsam mit Patient/in)
  • Behandlungsplanung im interdisziplinären Team
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Einzelgespräche
  • Aufklärung über Wechselwirkung zwischen Sucht und psychischer Gesundheit
  • Regelmässige Überprüfung der Ziele und deren Erreichen
  • Bearbeitung von Krisen- und Rückfallsituationen
  • Planung von psychiatrischen Anschlussbehandlungen

Was bietet die Klinik Selhofen?

Die Klinik Selhofen in Burgdorf ist spezialisiert für die Behandlung von Menschen mit Doppeldiagnose. Das spezifisch auf Doppeldiagnosepatient/innen ausgerichtete Programm D+ beinhaltet folgende Elemente: 

  • Abklärung & Diagnostik
  • Interdisziplinäre Behandlungsplanung
  • Individuelle Therapieziele
  • Integrative Behandlung (Sucht- und Psychotherapie)
  • Wertschätzende Beziehungsgestaltung
  • Intensives, reichhaltiges Therapieangebot
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung
  • Medikamentöse Unterstützung· Psychosoziale Beratung
  • Milieutherapeutische Begleitung· Arbeits- und Aktivierungsprogramm (Tagesstruktur)
  • Soziale und berufliche Integration
  • Aussenorientierung

An der Behandlung beteiligt sind Ärzt/innen, Pflegefachpersonal, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen, Turnlehrer/innen, Arbeits- und Kunsttherapeut/innen. Alle Fachpersonen verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich Psychiatrie/Sucht und über spezifische Zusatzausbildungen. Zusammen bilden sie ein kompetentes, engmaschiges interdisziplinäres Behandlungsteam.

Wer kann am Programm D+ teilnehmen?

Während eines stationären Aufenthalts in der Klinik Selhofen kann am Programm D+ teilgenommen werden. Die Aufnahme in das Programm D+ erfolgt nach einem Indikationsgespräch mit der leitenden Ärztin.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Behandlung, welche sich nach den Rahmenbedingungen der Klinik Selhofen und den individuell festgelegten Therapiezielen richtet, sowie abgeschlossener (Teil-)Entzug. Für die Teilnahme am Programm D+ muss ein Veränderungswunsch und die Bereitschaft für eine intensive Auseinandersetzung mit sich selber vorhanden sein. Falls Personen in Substitutionsprogrammen, im Straf- und Massnahmenvollzug sowie mit FU aufgenommen werden, werden die Behandlungsbedingungen im Vorfeld geklärt. 

Ausschlusskriterien sind:

  • Akute Selbst-/Fremdgefährdung
  • Akute Dekompensation in Bezug auf die psychiatrische Grunderkrankung (Bsp. floride Psychose, manische Dekompensation, schwerste depressive Phase)

 

Welches sind die Rahmenbedingungen?

Die Behandlungsdauer im stationären Rahmen beträgt mindestens 4 Wochen und wird individuell festgelegt. Danach besteht die Möglichkeit die Behandlung ambulant weiterzuführen. Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Klinik Selhofen für einen stationären Aufenthalt gelten auch für Doppeldiagnosebehandlungen. Soweit möglich, wird sichergestellt, dass keine unerlaubten Substanzen im Haus sind. In diesem Zusammenhang werden regelmässig Urin- und Atemluftkontrollen sowie stichprobeartig Zimmerkontrollen durchgeführt. Ebenso gelten der gegenseitige Respekt und der absolute Verzicht auf Gewalt oder Gewaltandrohungen. Aus diesen Bedingungen leiten sich zwei Grundregeln ab: 

  • Konsum, Besitz und Verteilen von unerlaubte Substanzen und nicht verordneten Medikamenten auf dem Therapiegelände führen zur Entlassung
  • Verbale oder tätliche Gewalt führt zur Entlassung

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