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Ablauf – Erstkontakt bis Erstgespräch

Wartezeit bis Erstgespräch

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Wartezeit lediglich um eine ungefähre und unverbindliche Zeitangabe handelt. 

Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Behandlung

Anmeldung

Wie melde ich mich für eine Behandlung an?

Um sich für eine ambulante Behandlung anzumelden, kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 034 420 41 41 oder via Anmeldeformular.

Wie lange dauert es bis zum Erstgespräch?

Die Wartezeit ist davon abhängig, wie viele freie Behandlungsplätze verfügbar sind.

Wie muss ich versichert sein, damit ich mich behandeln lassen kann?

Die Behandlung wird über die Grundversicherung der Krankenkasse finanziert. 

Behandlung

Darf ich an der ambulanten Gruppentherapie teilnehmen, wenn ich konsumiert habe?

Patient:innen können vor der Teilnahme an den ambulanten Gruppen freiwillig eine Urinprobe oder einen Atemlufttest abgeben. Ist das Testergebnis positiv, hat dies keinen Einfluss auf die Teilnahme. Der Konsum wird aber transparent gemacht.

Werden auch Minderjährige ambulant behandelt?

Minderjährige werden in Ausnahmefällen behandelt. Beim Erstgespräch wird die erziehungsberechtigte Person einbezogen. 

Wie lange dauert die ambulante Behandlung?

Die ambulante Behandlung ist mittelfristig angelegt. Die Dauer richtet sich nach dem Behandlungsziel und beträgt in der Regel maximal sechs Monate. Je nach Indikation kann die Behandlung länger dauern. 

Wie lange dauert eine ambulante Sitzung?

Reguläre Termine dauern 50 bis 60 Minuten.

Kann ich wählen, bei wem und wo ich mich ambulant behandeln lasse?

Wünsche der Patient:innen bezüglich Therapeut:in und Ort (Ambulatorium Selhofen Burgdorf, Bern oder Biel) werden – wenn betrieblich möglich – berücksichtigt. 

Darf ich meinen Hund mit zu dem Termin nehmen?

Es dürfen keine Hunde oder andere Tiere zu den Terminen in den Ambulatorien Selhofen mitgebracht werden.

Was sind Gründe, die zu einem Therapieabbruch führen?

Gründe für einen Abbruch der Behandlung sind:

  • Konsum und Verteilen von psychoaktiven Substanzen auf dem Areal der Klinik oder der Ambulatorien Selhofen
  • Androhung oder Anwendung von Gewalt auf dem Klinikareal oder in den Ambulatorien Selhofen
  • häufige Versäumnisse von vereinbarten Terminen

Meine Angehörigen bzw. Personen aus meinem sozialen Umfeld wissen nichts von meiner Suchterkrankung. Wie sieht es bezüglich der Schweigepflicht aus?

Alle Mitarbeitenden der Klinik Selhofen unterstehen der Schweigepflicht. Beim Erstgespräch füllen alle Patient:innen einen Therapievertrag aus, in welchem sie festhalten, welche Personen auskunftsberechtigt sind.

Therapievertrag AmbulantE Behandlung

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